Zulassungskriterien für die Teilnahme an der VIVANESS
Naturkosmetikprodukte müssen nach einem
anerkannten Standard
der BIOFACH/VIVANESS zertifiziert sein oder die
Zulassungskriterien
für nicht-zertifizierte Naturkosmetikprodukte erfüllen.
Alle Angebote, auch aus dem Nicht-Kosmetikbereich, müssen außerdem mindestens folgende allgemeine Kriterien erfüllen:
- nach dem besten Stand der Technik umweltschonend erzeugt und verarbeitet
- ohne Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und nicht unter Einsatz aus oder von GVO gewonnener Stoffe hergestellt
- nicht radioaktiv bestrahlt
- ohne Inhaltsstoffe, die gesundheits- oder umweltschädlich sind, insbesondere, dass keine ökologisch bedenklichen Materialien für Produkt oder Verpackung (Halogenverbindungen, Formaldehyd, Bakelit, PVC) Verwendung fanden
- die Angebote sind speziell für den Naturkosmetikmarkt entwickelt
- das Unternehmen hat einen besonderen Bezug zur Naturkosmetik-Branche
- die Besucher der VIVANESS sind als Zielgruppe für das Unternehmen relevant
Dienstleistungsangebote müssen mindestens den drei zuletzt genannten Punkten entsprechen.
Alle Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich Aquakultur, müssen grundsätzlich nach einem Standard der IFOAM Family of Standards bio-zertifiziert sein.
Für einzelne Produktgruppen können spezifischere Kriterien gelten.
Sollten Sie sich unsicher ob der Zulassungsfähigkeit Ihrer Produkte sein, melden Sie sich gerne bei uns.