Ausgangsbasis der Gäa-Qualität sind die Gäa-Richtlinien für Erzeugung und Verarbeitung. Seit ihrer Entstehung Ende der 80er Jahre sind sie Spiegelbild einer modernen ökologischen Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung. Sie gehören zu den strengsten in Deutschland und gehen über die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung hinaus (siehe EU-Bio-Verordnung). LandwirtInnen und VerarbeiterInnen, die ihren Betrieb der Gäa angeschlossen haben, haben sich für eine besonders hohe Öko-Qualität entschieden. Gäa-Fachleute entwickeln die Richtlinien kontinuierlich weiter - entsprechend der hohen deutschen Verbandsansprüche und neuester fachlicher Erkenntnisse.
Die Einhaltung der Gäa-Richtlinien ist Voraussetzung für die Zertifizierung als Gäa-Unternehmen.
Gäa-Richtlinien für Erzeuger
Die Gäa-Richtlinien sind die gemeinsame Arbeitsgrundlage aller Gäa-LandwirtInnen. Sie beschreiben die Anforderungen an die Betriebsführung
- bei Pflanzenbau und Tierhaltung
- während der Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau
- bei Technik, Lagerung und Handel mit Zukaufware
In Anhängen finden sich Angaben zu Viehbesatz und erlaubten Betriebsmitteln für Pflanzenpflege und -behandlung u.a..Spezifische Gäa-Richtlinien gibt es für Bienenhaltung, Fisch- und Teichwirtschaft, Pilzerzeugung, Wildfruchtsammlung und Waldbau.