Persönliches Networking? Aber sicher!
Wir unterstützen Sie - unsere Aussteller - bei der Planung Ihres sicheren und maßnahmenkonformen Messeauftritts!
Welche Regelungen zur Veranstaltung gelten, richtet sich nach den behördlichen Vorgaben in Bayern zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Wir bleiben für Sie am Ball und informieren Sie an dieser Stelle kontinuierlich über die aktuellen Rahmenbedingungen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Messeauftritt haben,
sprechen Sie uns an – wir sind jederzeit für Sie da.
Wichtige Informationen, Regelungen und Service-Leistungen für Sie
FAQ: Unsere Lösungen und Antworten auf Ihre aktuellen Anfragen
Für den Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) gelten inzwischen die gleichen Kriterien wie für die anderen in der EU zugelassenen Impfstoffe von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Novavax:
- Vollständig geimpft ist man 14 Tage nach der zweiten Impfung, Kreuzimpfungen sind möglich (z.B. 1x Johnson & Johnson, 1x Moderna)
- Für den Status "geboostert" ist eine dritte Impfung erforderlich.
- Genesene gelten nach der zweiten Impfung mit einem der o.g. Impfstoffe als geboostert.
Professionals (Aussteller, Standpersonal, Messebauer, Dienstleister, Referenten und akkreditierte Medienvertreter) müssen sich ebenso wie Besucher vorab über unser TicketCenter registrieren. Dabei werden Kontaktdaten für eine etwaige Kontaktnachverfolgung erfasst. Die Tickets sind mobil verfügbar und ermöglichen kontaktlosen Zutritt.
Für Professionals gilt gemäß der deutschen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für den Zutritt eine 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen oder getestet). Gültig ist ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h oder ein PCR-Test nicht älter als 48h, hierfür wird es vor Ort
Testmöglichkeiten
geben.
Für die Einlasskontrolle bitten wir Sie, Aussteller-Ticket, 3G-Nachweis und Lichtbildausweis bereit zu halten.
Die NürnbergMesse verfügt in ihren Hallen und Konferenzräumen über leistungsstarke Lüftungsanlagen. Diese sorgen mit bis zu 100 Prozent frischer Außenluft alle zehn Minuten für einen vollständigen Luftaustausch. Die Abluft entweicht auf den Hallendächern und strömt nicht wieder zurück aufs Gelände oder in die Hallen. Eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs- oder Klimaanlagen kann in dieser Betriebsweise nach aktuellem Kenntnisstand nahezu ausgeschlossen werden. (Quelle:
FGK e.V.)
Um möglichst vielen Personen gleichzeitig den Standbesuch zu ermöglichen, empfehlen wir, Messestände großzügig und mit geringem Bebauungsgrad aufzuplanen.
Wir empfehlen, häufig genutzte Oberflächen auf Ihrem Stand in erhöhten Intervallen zu reinigen. Bitte sorgen Sie am Stand für angemessene Desinfektionsmöglichkeiten. Die NürnbergMesse stellt hier selbstverständlich ebenfalls Möglichkeiten bereit.
Mehr Hinweise zum Standbau finden Sie
hier.
Es gelten die Bayerischen Gastro-Hygienevorschriften.
Mehr Informationen zu Catering an Ausstellungsständen finden Sie
hier.
Bei Rückfragen unterstützen Sie die Partner der NürnbergMesse gerne.
Abstands- und Hygieneregeln können zu Verzögerungen im Auf- und Abbau führen. Bitte nutzen Sie daher die Auf- und Abbauzeiten der Veranstaltung vollständig. Wir empfehlen eine detaillierte Terminplanung und wenn möglich eine gestaffelte Arbeitsweise der Gewerke, um die Abläufe zu verbessern.
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass sich alle Ihre Dienstleister wie Messebauer, Spediteure, Agenturmitarbeiter, Technikdienstleister etc. im Vorfeld registrieren und einen Auf- und Abbauausweis besitzen. Wir weisen darauf hin, dass sich Personen ohne Auf- und Abbauausweis vor Ort nachregistrieren müssen.
Bitte beachten Sie die Vorschriften der deutschen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie beinhaltet unter anderem Richtlinien zum Tragen einer Maske. Die jeweils gültigen behördlichen Rahmenbedingungen finden Sie
hier.
Zusätzlich gilt während der Auf- und Abbauzeiten eine 3G-Nachweispflicht (Geimpft, Genesen, Getestet) für Standbauer sowie für alle anderen Personen auf dem NM-Gelände. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test.
Geben Sie diese Maßnahmen gegebenenfalls auch an Ihren Messebauer weiter.
An festen Sitz- oder Stehplätzen, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird bzw. ein effektiver Spuckschutz (Hygieneschutzwand) zwischen den Personen aufgestellt ist, darf die Maske abgenommen werden.
Nein, durch die Online-Registrierung aller Messeteilnehmer im TicketCenter wird eine Kontaktnachverfolgung ermöglicht.
Standpartys sind unter Auflagen möglich. Sprechen Sie uns zu den Möglichkeiten gerne an. Wir informieren Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung über die geltenden Regelungen.
Abendveranstaltungen der NürnbergMesse finden unter Einhaltung des eigens dafür erstellten und genehmigten Hygienekonzepts statt.
Allgemeine FAQs für Aussteller
Die allgemeinen FAQs zur Veranstaltung finden Sie
hier.
Kontakt
Melden Sie sich gerne, wenn Sie Fragen zu den Maßnahmen oder der Sicherheit haben – wir sind für Sie da!
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